Das Untersuchungsgespräch selbst nimmt dabei verhältnismässig wenig Zeit in Anspruch, liefert jedoch als Kernstück der Begutachtung äusserst wichtige Informationen auf unterschiedlichen Ebenen. Angesichts dieser Informationsdichte ist es auch für erfahrene Gutachter nahezu unmöglich, alle diese Informationen schriftlich festzuhalten. Unabhängig davon, ob dies während oder nach dem Gespräch geschieht, muss mit einem Verlust von Informationen oder Missverständnissen gerechnet werden.
Um einem solchen Informationsverlust entgegenzuwirken, empfiehlt sich die Verschriftlichung der von der Gesetzgebung erforderlichen Tonaufnahmen der Untersuchungsgespräche.