August 2022
Umbennung Medical Thinking Systems AG
Die Medical Thinking Systems AG wurde in Salomo AG umbenannt. Die Marke Medical Thinking Systems als Dienstleister für Begutachtungen und Technologien zur Verbesserung von Qualität und Effizienz in der versicherungsmedizinischen Begutachtung bleibt bis auf weiteres bestehen.
August 2021
Finalist für IVS Innovationspreis der Schaffhauser Platzbanken
Medical Thinking Systems wurde in die Finalrunde für den IVS Innovationspreis der Schaffhauser Platzbanken des Jahres 2021 gewählt.
29. März 2021
Medical Thinking Systems im Beobachter
Der Beobachter führt Medical Thinking Systems als positives Beispiel in der Versicherungsmedizin an.
Quelle:
Benz, D. (2021, März). IV-Rente – Die grosse Lotterie. Beobachter, 7, 13-20.
8. März 2021
Radiointerview zu psychischen Reaktionen nach sexueller Gewalt
Radiointerview mit PD Dr. med. Christoph Müller-Pfeiffer zu psychischen Reaktionen von Opfern sexueller Gewalt
14. Oktober 2020
BSV verbessert Qualität der medizinischen Begutachtung
Das EDI hat im Frühjahr das Institut Interface Politikstudien Forschung Beratung zusammen mit dem Forensisch-Psychiatrischen Dienst (FPD) der Universität Bern beauftragt, das System der Gutachtertätigkeit und die Zuteilung der Aufträge zu evaluieren. Mehrere der dabei erarbeiteten Empfehlungen decken sich mit den bereits beschlossenen Massnahmen, welche 2022 umgesetzt werden, dies sind insbesondere:
- Der Einsatz einer unabhängigen Kommission für Qualitätssicherung und Zulassung von Gutachtern
- Transparenz bei der Vergabe von Gutachten
- Tonaufnahmen der Begutachtungen
Weitere Empfehlungen wird das BSV mit Weisungen an die IV-Stellen per 2021 umsetzen. Insbesondere müssen die IV-Stellen künftig Probegutachten einfordern und die Rückmeldung an die Gutachterinnen und Gutachter verbessern, indem sie systematisch über die Urteile der Gerichte informieren.
20. Juni 2020
IVG Revision
Im Rahmen der Weiterentwicklung der IV setzte sich das Parlament u.a. mit der Dokumentation von gutachterlichen Untersuchungsgesprächen auseinander. Am 19. Juni 2020 hat das Parlament die Gesetzesrevision nun verabschiedet. Es ist vorgesehen, die Weiterentwicklung der IV auf den 1. Januar 2022 in Kraft zu setzen, es läuft die Referendumsfrist. Damit kommt der Gesetzgeber dem Bedürfnis nach mehr Nachvollziehbarkeit und Transparenz in versicherungsmedizinischen Gutachten nach. Im geplanten Gesetz findet sich unter Art. 44 Abs. 6 folgende Formulierung:
Sofern die versicherte Person es nicht anders bestimmt, werden die Interviews in Form von Tonaufnahmen zwischen der versicherten Person und dem Sachverständigen erstellt und in die Akten des Versicherungsträgers aufgenommen.
Wir nehmen unsere Untersuchungsgespräche bereits seit mehreren Jahren standardmässig auf, dokumentieren diese und integrieren sie gleich in die vom BSV vorgegebene Gutachtenstruktur. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und setzen Sie die geplante Dokumentationspflich bereits jetzt elegant um!